Werden Sie in 3 Schritten Kunde bei SWDE

Chapô

Sie haben noch keine SWDE-Kundennummer und möchten den Zähler Ihres neuen Zuhauses auf Ihren Namen ummelden? 

Banniere-demenagement
Textkörper

Schritt 1: Tragen Sie folgende Informationen zusammen

  • die Seriennummer des Zählers  
  • den am Datum* der Übernahme der Immobilie abgelesenen Zählerstand 
  • falls Sie Mieter sind, die Kontaktdaten des Eigentümers

* Dieses Datum muss mit dem vorherigen Bewohner oder dem Eigentümer abgestimmt werden.  

Compteur

Schritt 2: Füllen Sie das Online-Formular aus 

Der einfachste und schnellste Weg, um SWDE-Kunde zu werden!

 

Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass Ihr Formular erfolgreich abgeschickt wurde.  

Schritt 3: Willkommen bei der SWDE 

Innerhalb von 15 Tagen erhalten Sie:  

  • ein Schreiben, in dem alle Ihre Daten, Ihr Abschlagsplan sowie die Angaben zur Zählerübernahme aufgeführt sind
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Kundenbereich zu erstellen. 
  • Sie erhalten Ihre erste Rechnung mit dem Titel „Eröffnungsrechnung“. Diese wird „die Grundgebühr“ umfassen, die die Kosten für die Wartung, den Anschluss, die Kontrolle der Wasserqualität und die Bereitschafts- und Einsatzdienste abdeckt. 

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Häufige Fragen

Ich ziehe ein oder um. Welche Formalitäten sind bei der SWDE zu erledigen?

Es ist wichtig, dass Sie uns jede Änderung in der Belegung eines Gebäudes mitteilen. 

Im Fall eines Auszugs lesen Sie bitte in Gegenwart aller betroffenen Parteien ein letztes Mal den Zähler ab, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Gehen Sie dann in Ihren Kundenbereich und erledigen Sie die Formalitäten mit wenigen Klicks. 

Wenn Sie einziehen, ist bereits Wasser verfügbar. Alle nötigen Formalitäten erledigen Sie schnell und mit wenigen Klicks in Ihrem Kundenbereich

Weitere Informationen: Sie ziehen um

Was ist eine Kontoeröffnungsrechnung?

Beim Einzug in eine Wohnung stellen wir eine Kontoeröffnungsrechnung aus. Sie deckt lediglich die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum zwischen dem Einzugsdatum und dem 31. Dezember des laufenden Jahres ab. 

Die erste Verbrauchsrechnung wird zum Zeitpunkt der jährlichen Zählerablesung ausgestellt. In der Zwischenzeit erhalten Sie Rechnungen über vierteljährliche Abschlagszahlungen.

Ich bin Eigentümer einer Immobilie, die ich vermiete. Welche Pflichten habe ich?

Falls ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und unbezahlte Rechnungen hinterlässt, gilt der Grundsatz der nicht gesamtschuldnerischen Haftung. Dies bedeutet, dass wir die Zahlung der Rechnung nicht von Ihnen einfordern, jedoch NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG, dass Sie spätestens 30 Tage nach dem Mieterwechsel:  

  • uns die Identität der ausziehenden und einziehenden Mieter übermitteln 
  • uns den Zählerstand mitteilen 
  • (im Fall eines Mehrfamilienhauses) jede Wohnung mit einem eigenen Zähler ausgestattet haben 
  • nachgewiesen haben, dass der Zustand der Installation nicht die Ursache eines gegebenenfalls ungewöhnlich hohen Verbrauchs sein kann 

Falls das Gebäude leer steht, kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters gemessenen Verbrauch auf.

Siehe auch:

Haftung von Eigentümern und Mietern

Mein Vermieter / der ehemalige Nutzer erhält die Rechnungen für meinen Zähler

Ihr Einzug wurde nicht in unserer Datenbank registriert.

Es ist äußerst wichtig, dies schnell in Ordnung zu bringen.

Sobald Sie über die erfoderlichen Informationen (Zählerstand usw.) verfügen, erledigen Sie die Formalitäten selbst.

Sie haben bereits eine SWDE-Kundennummer? Rufen Sie Ihren Kundenbereich auf.

Sie sind noch kein Kunde von SWDE? Füllen Sie das Online-Formular aus.