Die jährliche Grundgebühr wird für jeden Zähler fällig. Mit ihr wird die Bereitstellung des Wassers vergütet. Unabhängig vom Ablesedatum wird sie pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) berechnet. Sie muss auch bezahlt werden, wenn kein Wasser verbraucht wird.
Diese jährliche Grundgebühr deckt einen Teil der Fixkosten der SWDE:
- die Anschlusswartung
- die Zählerabschreibung
- einen Anteil an den Kosten für Prüfungen und Bereitschafts- und Reparaturdienste
Weitere Informationen: Eine klare, verständliche und vollständige Rechnung