Ich vermiete eine Immobilie und möchte eine Änderung melden

Chapô

Sie möchten uns einen Mieterwechsel in Ihrer Immobilie melden? Sie möchten einen Mieter in Ihr zuvor leerstehendes Mietobjekt einziehen lassen? 

Füllen Sie unser Online-Formular aus 

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Sie vermieten eine Immobilie und möchten uns eine Änderung melden?

Der einfachste und schnellste Weg, um uns einen Einzug und/oder einen Auszug aus Ihrer Immobilie zu melden!

 

Sie werden mit einer Mitteilung darüber benachrichtigt, dass Ihr Formular erfolgreich abgeschickt wurde.

Ihre Pflichten als Vermieter 

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, uns jeden Mieterwechsel in Ihrer Immobilie zu melden.

 

Falls das Gebäude leer steht, kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters erfassten Verbrauch auf.

 

Der SWDE gegenüber müssen Sie somit so vorgehen wie bei einem „Einzug“, wenngleich Sie die Räumlichkeiten während dieser Zeit nicht physisch bewohnen.

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Sie möchten die Meldung lieber auf Papier vornehmen? Laden Sie unser Nutzerwechsel-Formular herunter und senden Sie es uns ausgefüllt über unser Kontaktformular zu.

Häufige Fragen

Ich ziehe ein oder um. Welche Formalitäten sind bei der SWDE zu erledigen?

Es ist wichtig, dass Sie uns jede Änderung in der Belegung eines Gebäudes mitteilen. 

Im Fall eines Auszugs lesen Sie bitte in Gegenwart aller betroffenen Parteien ein letztes Mal den Zähler ab, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Gehen Sie dann in Ihren Kundenbereich und erledigen Sie die Formalitäten mit wenigen Klicks. 

Wenn Sie einziehen, ist bereits Wasser verfügbar. Alle nötigen Formalitäten erledigen Sie schnell und mit wenigen Klicks in Ihrem Kundenbereich

Weitere Informationen: Sie ziehen um

Ich bin Eigentümer einer Immobilie, die ich vermiete. Welche Pflichten habe ich?

Falls ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und unbezahlte Rechnungen hinterlässt, gilt der Grundsatz der nicht gesamtschuldnerischen Haftung. Dies bedeutet, dass wir die Zahlung der Rechnung nicht von Ihnen einfordern, jedoch NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG, dass Sie spätestens 30 Tage nach dem Mieterwechsel:  

  • uns die Identität der ausziehenden und einziehenden Mieter übermitteln 
  • uns den Zählerstand mitteilen 
  • (im Fall eines Mehrfamilienhauses) jede Wohnung mit einem eigenen Zähler ausgestattet haben 
  • nachgewiesen haben, dass der Zustand der Installation nicht die Ursache eines gegebenenfalls ungewöhnlich hohen Verbrauchs sein kann 

Falls das Gebäude leer steht, kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters gemessenen Verbrauch auf.

Siehe auch:

Haftung von Eigentümern und Mietern

Mein Vermieter / der ehemalige Nutzer erhält die Rechnungen für meinen Zähler

Ihr Einzug wurde nicht in unserer Datenbank registriert.

Es ist äußerst wichtig, dies schnell in Ordnung zu bringen.

Sobald Sie über die erfoderlichen Informationen (Zählerstand usw.) verfügen, erledigen Sie die Formalitäten selbst.

Sie haben bereits eine SWDE-Kundennummer? Rufen Sie Ihren Kundenbereich auf.

Sie sind noch kein Kunde von SWDE? Füllen Sie das Online-Formular aus.

Wie hoch ist der Mindestbetrag einer Akontozahlung?

Wird das Gebäude nicht bewohnt, können Sie sich für Abschlagszahlungen „Haus leer“ entscheiden.

Bei vierteljährlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 30 € festgelegt.

Bei monatlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 10 € festgelegt.

Wie werden meine Abschlagszahlungen berechnet? Ist es möglich, ihre Höhe zu ändern?

Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen. 

Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.