Ich vermiete eine Immobilie und möchte eine Änderung melden
Sie möchten uns einen Mieterwechsel in Ihrer Immobilie melden? Sie möchten einen Mieter in Ihr zuvor leerstehendes Mietobjekt einziehen lassen?
Füllen Sie unser Online-Formular aus
Sie möchten uns einen Mieterwechsel in Ihrer Immobilie melden? Sie möchten einen Mieter in Ihr zuvor leerstehendes Mietobjekt einziehen lassen?
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Der einfachste und schnellste Weg, um uns einen Einzug und/oder einen Auszug aus Ihrer Immobilie zu melden!
Sie werden mit einer Mitteilung darüber benachrichtigt, dass Ihr Formular erfolgreich abgeschickt wurde.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, uns jeden Mieterwechsel in Ihrer Immobilie zu melden.
Falls das Gebäude leer steht, kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters erfassten Verbrauch auf.
Der SWDE gegenüber müssen Sie somit so vorgehen wie bei einem „Einzug“, wenngleich Sie die Räumlichkeiten während dieser Zeit nicht physisch bewohnen.
Sie möchten die Meldung lieber auf Papier vornehmen? Laden Sie unser Nutzerwechsel-Formular herunter und senden Sie es uns ausgefüllt über unser Kontaktformular zu.
Es ist wichtig, dass Sie uns jede Änderung in der Belegung eines Gebäudes mitteilen.
Im Fall eines Auszugs lesen Sie bitte in Gegenwart aller betroffenen Parteien ein letztes Mal den Zähler ab, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Gehen Sie dann in Ihren Kundenbereich und erledigen Sie die Formalitäten mit wenigen Klicks.
Wenn Sie einziehen, ist bereits Wasser verfügbar. Alle nötigen Formalitäten erledigen Sie schnell und mit wenigen Klicks in Ihrem Kundenbereich.
Weitere Informationen: Sie ziehen um
Falls ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und unbezahlte Rechnungen hinterlässt, gilt der Grundsatz der nicht gesamtschuldnerischen Haftung. Dies bedeutet, dass wir die Zahlung der Rechnung nicht von Ihnen einfordern, jedoch NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG, dass Sie spätestens 30 Tage nach dem Mieterwechsel:
Falls das Gebäude leer steht, kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters gemessenen Verbrauch auf.
Siehe auch:
Ihr Einzug wurde nicht in unserer Datenbank registriert.
Es ist äußerst wichtig, dies schnell in Ordnung zu bringen.
Sobald Sie über die erfoderlichen Informationen (Zählerstand usw.) verfügen, erledigen Sie die Formalitäten selbst.
Sie haben bereits eine SWDE-Kundennummer? Rufen Sie Ihren Kundenbereich auf.
Sie sind noch kein Kunde von SWDE? Füllen Sie das Online-Formular aus.
Wird das Gebäude nicht bewohnt, können Sie sich für Abschlagszahlungen „Haus leer“ entscheiden.
Bei vierteljährlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 30 € festgelegt.
Bei monatlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 10 € festgelegt.
Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen.
Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.