Sie benötigen Hilfe bei der Bezahlung Ihrer Wasserrechnung? Der Sozialfonds für Wasser kann für Sie einspringen.

Chapô

Bei finanziellen Schwierigkeiten sind Sie nicht allein. Der Sozialfonds für Wasser kann einen Teil ihrer Wasserrechnung übernehmen

Illustration du fonds social de l'eau
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 Was ist der Sozialfonds für Wasser? Wie funktioniert er? 

Jedes Mal, wenn ein Bürger seine Wasserrechnung bezahlt, fließt ein kleiner Anteil (im Jahr 2025: 0,0332 € pro Kubikmeter) in einen Solidaritätsfonds ein. Dieses Geld ermöglicht es, Menschen in Zahlungsschwierigkeiten bei der Begleichung ihrer Wasserrechnung unter die Arme zu greifen. 

Wem kommt er zugute?

Diese Unterstützung kann Ihnen zugutekommen, sofern Sie:

  • eine natürliche Person sind (kein Unternehmen),

  • Mieter (mit oder ohne eigenem Zähler) oder Eigentümer sind und unabhängig davon, ob Sie Sozialhilfe empfangen oder nicht,

  • in der Wallonie (außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft) leben,

  • sich in Zahlungsschwierigkeiten bezüglich der Wasserrechnung für Ihren Hauptwohnsitz (dort, wo Sie wohnen) befinden und

  • es sich hierbei um Ihren persönlichen Verbrauch (und nicht denjenigen für eine gewerbliche Tätigkeit) handelt. 

Was muss ich tun, um diese Unterstützung zu erhalten?

Wenden Sie sich an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Ein Sozialarbeiter wird Sie anhören, prüfen, ob Sie je nach Ihrer Situation Anspruch auf eine Unterstützung durch den Sozialfonds für Wasser haben, und Ihnen bei den erforderlichen Formalitäten zur Seite stehen.

Der Fonds für technische Verbesserungen (FTV)


Daneben gibt es auch einen Fonds für technische Verbesserungen (FTV): Dieser Fonds kann bestimmte Arbeiten finanzieren (z. B. die Reparatur eines Lecks, den Einbau einer Mischbatterie, eine wassersparende Toilettenspülung etc.), die Ihren Wasserverbrauch senken.

 Achtung: Denken Sie als Mieter daran, dass die Verantwortung für bestimmte Arbeiten beim Vermieter liegt. Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Immobilie instand zu halten und zu reparieren. Der FTV tritt nicht in dessen Pflichten ein.

 

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