Häufig gestellte fragen

Sozialtarif

Was ist der Sozialfonds für Wasser (SFW)?

Beim Sozialfonds für Wasser (SFW) handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Personen, die – manchmal nur vorübergehend – Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen. Finanziert wird dieser Fonds aus einem Anteil der Wasserrechnung, die wir den Bürgern (außer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zukommen lassen. Im Jahr 2026 beläuft sich dieser Anteil auf 0,0339 € je Kubikmeter.

Wünschen Sie weitere Informationen? 

Kontaktieren Sie das ÖSHZ Ihrer Gemeinde 

Besuchen Sie die Website der SPGE

Wer kann eine Unterstützung durch den Sozialfonds für Wasser erhalten?

Jede Person, die Schwierigkeiten hat, ihre Wasserrechnung zu bezahlen, und die: 

  • in der Wallonie lebt (mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft),

  • dort ihren Hauptwohnsitz hat (Zweitwohnsitze sind von der Unterstützung ausgenommen),

  • unabhängig davon, ob Sie Sozialhilfe (Eingliederungseinkommen, Krankenkasse, Pension etc.) oder ein Arbeitseinkommen beziehen, und

  • unabhängig davon, ob der Wasserzähler auf Ihren Namen lautet oder nicht,

kann über das ÖSHZ ihrer Gemeinde die Unterstützung des Sozialfonds für Wasser beantragen.

Wie beantrage ich eine Unterstützung durch den Sozialfonds für Wasser?

Sie müssen sich an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde wenden. Ein Sozialarbeiter wird Ihre Situation beurteilen und Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Antragsunterlagen behilflich sein. 

In der Regel wird man Sie um folgende Dokumente bitten: 

  • den korrekten Stand des Wasserzählers: Im Fall der Angabe eines geschätzten Zählerstands können Sie keine Hilfe aus dem Sozialfonds für Wasser erhalten. Sie müssen den Zählerstand ablesen. 

  • Unter keinen Umständen kann der SFW einen Vorschuss auf eine kommende Rechnung darstellen. 

  • Ihre Wasser-Zwischenrechnung oder die Jahresabrechnung

  • die Kundennummer bei Ihrem Wasserversorger (auf Ihren Rechnungen angegeben)

  • eine Haushaltszusammensetzung

  • jedes weitere Dokument, das Ihre finanzielle Situation erläutert

Auf welche Höhe bemisst sich die Unterstützung?

2025 beträgt die Unterstützung pro Haushalt 635 € pro Intervention, gegebenenfalls mit einem Zuschlag von 127 € je unterhaltsberechtigter Person ab dem vierten Haushaltsmitglied. 

Können mit der Hilfe alte Rechnungen oder Zusatzkosten beglichen werden?

Ja, der SFW kann Folgendes übernehmen:

  • unbezahlte Rechnungen aus früheren Jahren

  • Rechnungen für das laufende Jahr

  • Mahn- oder Gerichtsvollzieherkosten im Zusammenhang mit der Wasserrechnung

  • unter bestimmten Bedingungen Beträge, die mit einem Mehrverbrauch aufgrund eines Lecks zusammenhängen

Kann ich den Sozialfonds für Wasser in Anspruch nehmen, falls ich Mieter bin und die Wasserrechnungen nicht auf meinen Namen lauten?

Ja. In diesem Fall ist eine von Ihnen und Ihrem Vermieter unterschriebene Bescheinigung erforderlich, damit die Beihilfe korrekt ausgezahlt wird. 

Was kann ich (indem ich mich an meinen Wasserversorger wende) unternehmen, falls ich Schwierigkeiten habe, meine Wasserrechnung zu bezahlen?

Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Wasserrechnung zu bezahlen, kommen mehrere Mechanismen infrage:

  • ein Fristaufschub oder ein Zahlungsplan, mit dem Sie ohne Zusatzkosten in Raten zahlen können

  • die Möglichkeit, Ihre Rechnungen monatlich oder alle drei Monate zu bezahlen; Sie können die monatliche Rate Ihrer Abschlagszahlungen über Ihren Kundenbereich ändern oder sich hierzu an unseren Kundenservice wenden.

  • das Lastschriftverfahren, das Ihnen die Zahlung Ihrer Rechnungen erleichtert 

8. Worum handelt es sich beim Fonds für technische Verbesserungen (FTV)?

Der Sozialfonds für Wasser umfasst auch ein spezielles Budget zur Finanzierung von Arbeiten, die Ihren Wasserverbrauch senken. Dies kann z. B. die Reparatur von Lecks oder die Installation von wassersparenden Geräten in Ihrem Zuhause sein. Je nach Art der durchzuführenden Arbeiten können Sie diese Beihilfe als Mieter oder als Vermieter beantragen. Bei diesem Budget handelt es sich um den Fonds für technische Verbesserungen, der auch über den Sozialarbeiter Ihres ÖSHZ zugänglich ist.

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