Meine Rechnungen
Sie möchten Ihre Rechnungen einsehen? Ihren Kontostand abfragen? Einen Ratenzahlungsplan beantragen? All dies können Sie in Ihrem Kundenbereich erledigen
Was ist eine Kontoeröffnungsrechnung?
Beim Einzug in eine Wohnung stellen wir eine Kontoeröffnungsrechnung aus. Sie deckt lediglich die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum zwischen dem Einzugsdatum und dem 31. Dezember des laufenden Jahres ab.
Die erste Verbrauchsrechnung wird zum Zeitpunkt der jährlichen Zählerablesung ausgestellt. In der Zwischenzeit erhalten Sie Rechnungen über vierteljährliche Abschlagszahlungen.
Wer kann eine Unterstützung durch den Sozialfonds für Wasser erhalten?
Jede Person, die Schwierigkeiten hat, ihre Wasserrechnung zu bezahlen, und die:
in der Wallonie lebt (mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft),
dort ihren Hauptwohnsitz hat (Zweitwohnsitze sind von der Unterstützung ausgenommen),
unabhängig davon, ob Sie Sozialhilfe (Eingliederungseinkommen, Krankenkasse, Pension etc.) oder ein Arbeitseinkommen beziehen, und
unabhängig davon, ob der Wasserzähler auf Ihren Namen lautet oder nicht,
kann über das ÖSHZ ihrer Gemeinde die Unterstützung des Sozialfonds für Wasser beantragen.
Was ist der Sozialfonds für Wasser (SFW)?
Beim Sozialfonds für Wasser (SFW) handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Personen, die – manchmal nur vorübergehend – Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen. Finanziert wird dieser Fonds aus einem Anteil der Wasserrechnung, die wir den Bürgern (außer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zukommen lassen. Im Jahr 2026 beläuft sich dieser Anteil auf 0,0339 € je Kubikmeter.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Kontaktieren Sie das ÖSHZ Ihrer Gemeinde
Besuchen Sie die Website der SPGE
Wie werden meine Abschlagszahlungen berechnet? Ist es möglich, ihre Höhe zu ändern?
Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen.
Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.
Ich habe einen Mahngebührenbescheid oder ein Mahnschreiben erhalten
Die Zahlungsfrist unserer Rechnungen ist auf 15 Tage festgelegt. Sollte Ihre Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, so lässt Ihnen die SWDE eine erste Zahlungserinnerung zukommen (Kosten: 6,39 €).
Bleibt die Rechnung unbezahlt, so senden wir Ihnen als zweite Erinnerung eine Mahnung zu (Kosten: 6,39 €).
Nach diesen beiden Erinnerungen wird die unbezahlte Rechnung an einen externen Inkasso-Dienstleister weitergeleitet, wobei für Sie zusätzliche Kosten wie Verzugszinsen, eine vertraglich vorgesehene Entschädigung oder gegebenenfalls Gerichtskosten entstehen können.
Wie kann ich meine Rechnung schätzen?
Mit diesem Simulator können Sie den Betrag Ihrer Rechnung auf der Grundlage eines Volumens in m3 und eines Standardzeitraums von 365 Tagen berechnen.
Praktisch und interessant!
Abschlags- und Ausgleichsrechnungen
Jedes Jahr lässt Ihnen die SWDE mindestens drei Abschlagsrechnungen (eine pro Quartal) sowie eine (jährliche) Ausgleichsrechnung auf der Grundlage des Zählerstands zukommen, den Sie uns jedes Jahr mitteilen.
Falls Sie Ihr Budget flexibler verwalten möchten, können Sie Ihre Abschlagsrechnungen auch monatlich erhalten. Falls Sie sich für eine monatliche Abschlagszahlung entscheiden, erhalten Sie Ihre Rechnungen und Mitteilungen von der SWDE automatisch in digitaler Form (z. B. per E-Mail oder Zoomit).
Unser Tipp: Machen Sie es sich einfach und richten Sie das Lastschriftverfahren ein. Damit werden Ihre Rechnungen automatisch fristgerecht bezahlt, wobei Sie die Kontrolle über jeden Betrag behalten, der von Ihrem Konto abgebucht wird. Besuchen Sie Ihren Kundenbereich
Uns telefonisch erreichen
Rufnummer: 087 / 87 87 88
Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten, an Sonn- und Feiertagen wird Ihr Anruf automatisch an unseren Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
Für unsere französischsprachig Kunden:
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Außerhalb dieser Zeiten nimmt in dringenden Fällen ein Bereitschaftsdienst Ihre Anfrage entgegen.
Trotz mehrerer Kontakte mit unseren Teams wurde Ihr Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst? Sie haben die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen und die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihrem Kundenbereich aus zu verfolgen.