Ja – Wasserversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens vierteljährliche Abschlagsrechnungen auszustellen. Deshalb erhalten Sie jedes Jahr mindestens drei Abschlagsrechnungen und eine Ausgleichsrechnung, von der die geleisteten Abschlagszahlungen abgezogen werden. Die Ausgleichsrechnung wird auf der Grundlage des Stands Ihres Wasserzählers berechnet, den Sie uns jedes Jahr mitteilen.
Im Fall eines leerstehenden Gebäudes zahlt der Eigentümer diese Gebühr.