Für die öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung (ÖVAS) ist die Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung (SPGE) zuständig.
Für individuelle Klärsysteme, die ab dem 01.01.2018 installiert wurden, gibt es eine Installationsprämie. Eine Befreiung vom TKAR auf der Wasserrechnung wird allerdings seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr gewährt.
Es wurden jedoch weitere Vorteile eingeführt wie die Finanzierung der wichtigsten Kosten, die mit der Überwachung dieser Systeme verbunden sind:
- regelmäßige und vorgeschriebene Wartungen der Klärsysteme
- Beseitigung von Überschussschlamm
- Kostenübernahme für Funktionskontrollen
Nähere Informationen finden Sie auf der ÖVAS-Website.