Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen.
Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.