Häufig gestellte fragen

Verfahren

Ich ziehe ein oder um. Welche Formalitäten sind bei der SWDE zu erledigen?

Es ist wichtig, dass Sie uns jede Änderung in der Belegung eines Gebäudes mitteilen. 

Im Fall eines Auszugs lesen Sie bitte in Gegenwart aller betroffenen Parteien ein letztes Mal den Zähler ab, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Gehen Sie dann in Ihren Kundenbereich und erledigen Sie die Formalitäten mit wenigen Klicks. 

Wenn Sie einziehen, ist bereits Wasser verfügbar. Alle nötigen Formalitäten erledigen Sie schnell und mit wenigen Klicks in Ihrem Kundenbereich

Weitere Informationen: Sie ziehen um

Mein Vermieter / der ehemalige Nutzer erhält die Rechnungen für meinen Zähler

Ihr Einzug wurde nicht in unserer Datenbank registriert.

Es ist äußerst wichtig, dies schnell in Ordnung zu bringen.

Sobald Sie über die erfoderlichen Informationen (Zählerstand usw.) verfügen, erledigen Sie die Formalitäten selbst.

Sie haben bereits eine SWDE-Kundennummer? Rufen Sie Ihren Kundenbereich auf.

Sie sind noch kein Kunde von SWDE? Füllen Sie das Online-Formular aus.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Akte abgeschlossen ist?

Egal ob Mieter oder Eigentümer, Sie erhalten die Bestätigung der Vertragsbeendigung per Post. 
Verfolgen Sie Ihre Akte in Ihrem Kundenbereich! 


In Ihrem Kundenbereich wird das geschlossene Konto noch 90 Tage nach der Beendigung angezeigt. Dort finden Sie auch die Abschlussrechnung.

Kann ich meinen Einzug im Voraus durchführen?

Sie können Ihren Einzug nicht im Voraus durchführen. Das angegebene Datum muss entweder das aktuelle  oder ein früheres Datum sein. Dies muss mit dem neuen Nutzer oder dem Eigentümer der Immobilie abgestimmt werden. 

Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich gerade erst eingezogen bin und noch kein Wasser verbraucht habe?

Beim Einzug in eine Wohnung stellen wir eine Kontoeröffnungsrechnung aus. Diese deckt lediglich die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum zwischen Ihrem Einzugsdatum und dem 31. Dezember des laufenden Jahres ab.


Die erste Verbrauchsabrechnung  wird zum Zeitpunkt der jährlichen Zählerablesung ausgestellt. In der Zwischenzeit erhalten Sie Rechnungen über vierteljährliche Abschlagszahlungen. 
 

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