Meine Abschlagszahlungen ändern
Von Ihrem Kundenbereich aus können Sie die Häufigkeit Ihrer Abschlagszahlungen oder deren Höhe schnell und bequem ändern.
Wie werden meine Abschlagszahlungen berechnet? Ist es möglich, ihre Höhe zu ändern?
Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen.
Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.
Sind Abschlagsrechnungen obligatorisch?
Ja – Wasserversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens vierteljährliche Abschlagsrechnungen auszustellen. Deshalb erhalten Sie jedes Jahr mindestens drei Abschlagsrechnungen und eine Ausgleichsrechnung, von der die geleisteten Abschlagszahlungen abgezogen werden. Die Ausgleichsrechnung wird auf der Grundlage des Stands Ihres Wasserzählers berechnet, den Sie uns jedes Jahr mitteilen.
Im Fall eines leerstehenden Gebäudes zahlt der Eigentümer diese Gebühr.
Welche Häufigkeit soll ich für meine Akontozahlungen wählen?
Abschlagsrechnungen werden standardmäßig alle drei Monate versandt. Falls Sie sich Ihre Budgetplanung jedoch lieber mit kleineren Beträgen vereinfachen möchten, können wir Ihnen diese Rechnungen auf Ihren Wunsch monatlich über Ihren Kundenbereich zukommen lassen.
Falls Sie sich für eine monatliche Abschlagszahlung entscheiden, erhalten Sie Ihre Rechnungen und Mitteilungen von der SWDE automatisch in digitaler Form (per E-Mail, E-Mail + SMS, Zoomit oder auch Peppol).
Wie hoch ist der Mindestbetrag einer Akontozahlung?
Wird das Gebäude nicht bewohnt, können Sie sich für Abschlagszahlungen „Haus leer“ entscheiden.
Bei vierteljährlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 30 € festgelegt.
Bei monatlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 10 € festgelegt.
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Außerhalb der Dienstzeiten, an Sonn- und Feiertagen wird Ihr Anruf automatisch an unseren Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
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