Haftung von Eigentümern und Mietern

Chapô

Ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus, ohne all seine Wasserrechnungen entrichtet zu haben. Hält sich die SWDE nun an ihm oder am Vermieter schadlos? Wer haftet?

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Getrennte Haftung

Falls ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und unbezahlte Rechnungen hinterlässt, gilt der Grundsatz der nicht gesamtschuldnerischen Haftung. Dies bedeutet, dass wir die Rechnung nicht beim Vermieter einfordern, jedoch nur, wenn:

  • dieser uns die Identität der ausziehenden und einziehenden Mieter spätestens 30 Tage nach dem Mieterwechsel der Wohnung sowie den Zählerstand übermittelt;
  • im Fall eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Zähler ausgestattet ist;
  • der Zustand der Installation nicht die Ursache eines gegebenenfalls ungewöhnlich hohen Verbrauchs ist.

 

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Bei leerstehenden Gebäuden kommt der Vermieter für die Grundgebühr und den bis zum Einzug eines neuen Mieters gemessenen Verbrauch aufn.