Die obligatorischen Abschlagsrechnungen werden standardmäßig vierteljährlich erstellt, Sie können über Ihren Kundenbereich die Häufigkeit ändern und sie monatlich erhalten. Da die Beträge der monatlichen Abschlagszahlungen niedriger sind, können Sie Ihr Budget leichter verwalten.
Häufige Fragen
Ihre Rechnung
Wird das Gebäude nicht bewohnt, können Sie sich für Abschlagszahlungen „Haus leer“ entscheiden.
Bei vierteljährlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 30 € festgelegt.
Bei monatlichen Abschlagszahlungen ist der Betrag auf 10 € festgelegt.
Wussten Sie, dass Sie nicht nur Kosten für verspätete Zahlungen vermeiden, sondern auch die Eigenschater Ihrer Lastschrift selbst bestimmen können:
- Das Datum Ihrer Lastschrift
Entsprechend Ihrer Eingaben legen Sie das Datum der Abbuchung fest.
- Den Höchstbetrag der Lastschrift
Keine bösen Überraschungen, legen Sie selbst den Höchstbetrag fest, der abgebucht werden kann.
- Eine Abbuchung verweigern und sich das Geld zurückerstatten lassen
Sie sind mit der Abbuchung nicht einverstanden?
Bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und erhalten innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung den abgebuchten Betrag zurückerstattet.
Jedes Jahr schickt Ihnen die SWDE nach Erhalt Ihres Zählerstandes drei Abschlagsrechnungen (eine pro Quartal) und eine Ausgleichsrechnung (jährlich). Wenn Sie Ihr Budget flexibler verwalten möchten, können Sie die Abschlagsrechnungen monatlich erhalten. Wenden Sie sich einfach an unseren Kundendienst. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch erwägen, sich das Leben durch eine Einzugsermächtigung zu erleichtern. Mit der Einzugsermächtigung werden ihre Rechnungen automatisch und pünktlich bezahlt und Sie behalten die Kontrolle über jeden Betrag, der von Ihrem Konto abgebucht wird.
Sie müssen uns Ihre Bankverbindung mitteilen. In Ihrem Kundenbereich können Sie Ihre Bankdaten eingeben, korrigieren oder löschen.
In Ihrem Kundenbereich können Sie Ihre Bankdaten eingeben, korrigieren oder löschen.
Möchten Sie uns den Antrag schriftlich stellen? Gehen Sie auf die Seite „Hilfe und Kontakt“.
Zu diesem Zweck können Sie sich auch unter 087/87 87 88 an unseren Kundendienst wenden.
Mit diesem Simulator können Sie den Betrag Ihrer Rechnung auf der Grundlage eines Volumens in m3 und eines Standardzeitraums von 365 Tagen berechnen.
Praktisch und interessant!
Die Zahlungsfrist unserer Rechnungen ist auf 15 Tage festgelegt. Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist zahlen, schickt Ihnen die SWDE eine Zahlungserinnerung (Kosten: 6,02 €). Bleibt die Rechnung unbezahlt, so senden wir Ihnen eine Mahnung (Kosten: 6,02 €).
Nach diesen Schritten wird die unbezahlte Rechnung einem Inkassounternehmen übergeben.
Bei der Berechnung des Wasserpreises werden mehrere Faktoren berücksichtigt.
Der Wasserpreis setzt sich aus vier Einzelposten zusammen:
- dem tatsächlichen Kostenpreis für die Versorgung (TKV)
- dem tatsächlichen Kostenpreis für die Abwasserreinigung (TKAR)
- dem Beitrag zum Sozialfonds für Wasser
- der Mehrwertsteuer
Umfassende Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite „Wasser hat seinen Preis“.
Die Höhe Ihrer Abschläge wird auf der Grundlage Ihres letzten Verbrauchs berechnet. Die drei vierteljährlichen Abschläge sind so bemessen, dass sie drei Viertel Ihrer nächsten Abschlussrechnung decken. So müssen Sie bei deren Erhalt nur noch ein Viertel des Betrags zahlen.
Wenn jedoch eine Änderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten zu erwarten ist (Änderung der Personenzahl im Haushalt, Bau eines Schwimmbeckens oder Teichs usw.), können Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen nach Belieben anpassen und so unliebsame Überraschungen vermeiden.
Für die öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung (ÖVAS) ist die Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung (SPGE) zuständig.
Für individuelle Klärsysteme, die ab dem 01.01.2018 installiert wurden, gibt es eine Installationsprämie. Eine Befreiung vom TKAR auf der Wasserrechnung wird allerdings seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr gewährt.
Es wurden jedoch weitere Vorteile eingeführt wie die Finanzierung der wichtigsten Kosten, die mit der Überwachung dieser Systeme verbunden sind:
- regelmäßige und vorgeschriebene Wartungen der Klärsysteme
- Beseitigung von Überschussschlamm
- Kostenübernahme für Funktionskontrollen
Nähere Informationen finden Sie auf der ÖVAS-Website.
Beim SFW handelt es sich um einen im Wassergesetz vorgesehenen finanziellen Mechanismus, der darauf abzielt, Verbrauchern bei Schwierigkeiten mit der Bezahlung ihrer Wasserrechnung zu helfen.
Der SFW wird aus den Beiträgen finanziert, die jeder Verbraucher bei der Bezahlung seiner Wasserrechnung entrichtet. Dieser Beitrag ist auf 0,025 € je Kubikmeter in Rechnung gestelltes Wasser festgelegt und wird an den Verbraucherpreisindex angepasst.
So entspricht dieser Beitrag im Jahr 2023 0,0321 € je abgerechnetem Kubikmeter Wasser.
Da die Deutschsprachige Gemeinschaft keine Gesetze zum Sozialfonds verabschiedet hat, steht dieser nur den Einwohnern des Gebiets der französischsprachigen Region Wallonie zur Verfügung.
Um die Unterstützung des Sozialfonds für Wasser zu beantragen, müssen Sie sich an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde wenden. Dieses entscheidet auf Grundlage der sozialen und finanziellen Situation des Haushalts, ob der Sozialfonds einspringt oder nicht.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 611 € pro Jahr und pro Haushalt mit bis zu drei Personen. Bei über drei Haushaltsmitgliedern kommen je weiterer Person 122 € hinzu.
Sparen Sie wertvolle Zeit mit Zoomit! Mit diesem Service erhalten und begleichen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrer Online-Banking-Anwendung. Sie sparen wertvolle Zeit und tun gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Ihre Vorteile:
- Sie zahlen, wann Sie möchten und mit einem einfachen Klick über Ihre Online-Banking-Anwendung.
- Das Überweisungsformular wird automatisch ausgefüllt. Sie müssen keine Zahlungsdaten mehr eingeben.
- Sie erhalten Ihre Rechnungen im elektronischen Format über Ihre Online-Banking-Anwendung. Auf Wunsch können Sie sich per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn eine neue Rechnung eingeht.
- All Ihre Rechnungen werden an einem zentralen Ort gebündelt und 24 Monate lang gespeichert.
Wir machen keine Unterschiede in der Behandlung aufgrund des Alters, der Anzahl der zu versorgenden Personen oder des besonderen Status unserer Kunden. Wir sind hingegen bereit, unseren Kunden auf entsprechende Anfrage besondere einzuräumen.
Darüber hinaus ist sich die wallonische Regierung bewusst, dass manche Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen, und hat deshalb den Sozialfonds für Wasser geschaffen. Er dient dazu, Wasserkunden in Zahlungsschwierigkeiten mit einer finanziellen Beteiligung zu unterstützen. Sie können diese Unterstützung beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde beantragen.
Ja, über Ihren Kundenbereich oder auf einfache Anfrage an können Sie einen Ratenzahlungsplan zur Begleichung Ihrer Abschlussrechnung erhalten. Sie können die Anzahl der monatlichen Raten selbst festlegen, solange die Rückzahlung vor der nächsten Abschlussrechnung abgeschlossen ist.
Es ist hingegen nicht möglich, Ihre Abschlagsrechnungen in mehreren monatlichen Raten zu bezahlen. Sie können jedoch ihren Rhythmus ändern, sodass Sie sie monatlich statt vierteljährlich erhalten. Bei einem monatlichen statt vierteljährlichen Zahlungsrhythmus fallen die Abschlagszahlungen niedriger aus, sodass sich die finanzielle Belastung gleichmäßiger verteilt.
Beim Einzug in eine Wohnung stellen wir eine Kontoeröffnungsrechnung aus. Sie deckt lediglich die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum zwischen dem Einzugsdatum und dem 31. Dezember des laufenden Jahres ab.
Die erste Verbrauchsrechnung wird zum Zeitpunkt der jährlichen Zählerablesung ausgestellt. In der Zwischenzeit erhalten Sie Rechnungen über vierteljährliche Abschlagszahlungen.
Ja – Wasserversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens vierteljährliche Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sie erhalten somit jedes Jahr drei Abschlagsrechnungen sowie eine Rechnung für den Jahresabschluss. Die Abschlussrechnung erhalten Sie nach dem Ablesen Ihres Zählerstands. Bereits geleistete Anzahlungen werden vom Betrag abgezogen.
Im Fall eines leerstehenden Gebäudes zahlt der Eigentümer diese Gebühr.
Kann ich monatliche Abschlagsrechnungen erhalten?
Ja, Sie können in Ihrem Kundenbereich den Rhythmus ändern, in dem Sie Ihre Abschlagsrechnungen erhalten. Anstelle vierteljährlicher Rechnungen können Sie zu einer monatlichen Fakturierung wechseln. Die Abschlagszahlungen fallen damit geringer aus. Hierdurch wird die Belastung Ihres Haushaltsbudgets durch die Wasserrechnung etwas besser verteilt.
Die jährliche Grundgebühr wird für jeden Zähler fällig. Mit ihr wird die Bereitstellung des Wassers vergütet. Unabhängig vom Ablesedatum wird sie pro Kalenderjahr (1. bis 31. Dezember) berechnet. Sie muss auch bezahlt werden, wenn kein Wasser verbraucht wird.
Diese jährliche Grundgebühr deckt einen Teil der Fixkosten der SWDE:
- die Anschlusswartung
- die Zählerabschreibung
- einen Anteil an den Kosten für Prüfungen und Bereitschafts- und Reparaturdienste
Weitere Informationen: Eine klare, verständliche und vollständige Rechnung
Die Zahlungsfrist unserer Rechnungen ist auf 15 Tage festgelegt. Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist zahlen, lassen wir Ihnen eine Zahlungserinnerung zukommen (Kosten: 6,02 €). Bleibt die Rechnung unbezahlt, so senden wir Ihnen eine letzte Mahnung (Kosten: 6,02 €), bevor wir ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung Ihrer Schulden beauftragen.
Weitere Informationen: Ihre Rechnungen und Zahlungen
Der Wasserpreis ändert sich jährlich in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern.
2023 kosten 100 m³ rund 565,73 €.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Der Wasserpreis.
Denken Sie zunächst daran, in Ihrem Spam-Ordner nachzusehen. Sie finden Ihre Rechnung auch dort nicht? Melden Sie sich in Ihrem Kundenbereich an und prüfen Sie, ob die korrekte E-Mail-Adresse in unserer Datenbank gespeichert ist. Falls alles stimmt und Sie Ihre Rechnungen trotzdem nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Online-Formular. Bis das Problem gelöst ist, finden Sie all Ihre Rechnungen in Ihrem Kundenbereich.
Es ist überaus wichtig, dass wir über jede Änderung Ihrer Kontaktdaten informiert werden.
Um Ihre E-Mail-Adresse zu ändern, melden Sie sich in Ihrem Kundenbereich an und hinterlegen Sie Ihre neue Adresse auf der Seite „Meine Kontaktdaten“ – ein Kinderspiel!
Sie haben Angst, dass Ihre Rechnung in Ihrer täglichen E-Mail-Flut untergehen könnte?
Sie können eine bestimmte E-Mail-Adresse festlegen, an die wir nur Ihre Rechnungen senden.
Ihre bereits hinterlegte E-Mail-Adresse wird für die gesamte sonstige Korrespondenz verwendet (Aufforderungen zur Zählerablesung, Bestätigungen von Änderungen, sonstige Anschreiben).
Gehen Sie hierzu auf „Hilfe und Kontakt“ und füllen Sie unser Online-Formular aus.
Ja, Sie können die Merkmale Ihrer Lastschrift selbst festlegen:
- Über Ihren Kundenbereich können Sie das Einzugsdatum sowie das Bankkonto wählen, das für Ihre Lastschrift verwendet werden soll.
- Über Ihr Bankinstitut können Sie einen Höchstbetrag für den Einzug festlegen oder bis zu acht Wochen nach dem Einzug Widerspruch einlegen.
Sie können einen Ratenzahlungsplan für Ihre Ausgleichs-, Eröffnungs- oder Abschlussrechnungen erhalten, indem Sie ihn in Ihrem Kundenbereich aktivieren.
Sie wählen zwischen zwei und neun Monatsraten. Wichtig ist nur, dass sämtliche Raten des Plans vor der nächsten Ausgleichsrechnung vollständig bezahlt sind.
Der Mindestbetrag für eine Monatsrate beträgt 25 €.
Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, Ihre Abschlagsrechnungen in mehreren monatlichen Raten zu bezahlen.
Sie können jedoch über Ihren Kundenbereich deren Häufigkeit und/oder den Betrag ändern.
Sofern Sie keinen Zahlungsrückstand haben und uns Ihre Bankverbindung bekannt ist, erfolgt die Überweisung 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum.
Falls keine Jahresausgleichs-/Eröffnungs-/Abschlussrechnungen fällig sind, haben Sie keinen Zugriff auf die Funktion zur Beantragung eines Ratenzahlungsplans.
Falls Sie einen Ratenzahlungsplan eingerichtet hatten, aber eine Rate oder den genauen Betrag nicht gezahlt haben, wird Ihr Plan deaktiviert, und Sie können keinen neuen Plan einrichten.
Sie müssen sich in diesem Fall mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen, der Ihnen je nach Ihrer Situation einen neuen Ratenzahlungsplan gewähren kann.
Falls Sie eine aktive Lastschrift für das Konto haben, für das ein Ratenzahlungsplan eingerichtet wurde, werden Ihre monatlichen Raten über diese Lastschrift eingezogen.
Falls Sie ein festes Einzugsdatum festgelegt haben, erfolgt der Einzug Ihrer monatlichen Raten zu diesem Datum.
Rufen Sie Ihren Kundenbereich auf.