Wasserrechnung
Hier finden Sie einige Erklärungen betreffend die Angaben Ihrer Rechnung.
1. Kundennummer
Die Kundennummer, die bei jedem Kontakt (per Telefon, Post oder E-Mail) mit der WWG angegeben werden muss.
2. Zustelladresse
An diese Adresse werden die Wasserrechnungen geschickt
3. Ort des Verbrauchs
Dabei handelt es sich um den Verbrauchsort, auf den sich diese Rechnung bezieht, d. h. den Ort, an den das Wasser geliefert wird.
4. Verbrauchszeitraum
Der Verbrauchszeitraum entspricht der Verbrauchsperiode, die in Rechnung gestellt wird. Diese beträgt normalerweise etwa 365 Tage.
5. Verbrauch
Diese Zahl entspricht der Anzahl an verbrauchten m³. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Zählerstand.
6. Ablesung
Dieses Feld gibt an, wie die WWG den jährlichen Zählerstand erfahren hat.
Die Ablesung wurde durchgeführt:
- Durch die WWG: Der Ableser hat den Zählerstand abgelesen.
- Durch den Kunden: Der Zählerstand wurde vom Kunden entweder durch einen Aushang oder per Anruf im Kontaktcenter bzw. per Post mitgeteilt.
- Durch Schätzung: Das bedeutet, dass wir keinen Zugang zum Zähler bekommen konnten und der Kunde den Zählerstand nicht mitgeteilt hat. Daher mussten wir eine Schätzung vornehmen, die auf dem früheren Verbrauch basiert.
- Durch das Indexphone oder Internet: in bestimmten Fällen bitten wir den Kunden, uns den Zählerstand via Indexphone oder per Internet mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Selbstablesung.
7. Gebühren
Die Wasserverordnung schreibt für alle wallonischen Wasserversorgungsbetriebe eine gemeinsame Tarifstruktur vor, die folgendermaßen aussieht:
Gebühren: 20 x TKV + 30 x TKAR pro Zähler
TKV (Tatsächlicher Kostenpreis für die Versorgung)
TKAR (Tatsächlicher Kostenpreis für die Abwasserreinigung)
8. Gebührenzahlung
Da der TKV am 13. Dezember 2006 erhöht wurde und die Gebühren für 2006 bereits auf der vorherigen Rechnung erhoben wurden, wird auf dieser Rechnung ein Ausgleich vorgenommen.
9. Verbrauchsstufen
Es geltet je nach Verbrauchsstufe unterschiedliche Kubikmetertarife:
1. von 0 - 30 m³: 0,5 x TKV pro m³
2. von 31 - 5.000 m³: 1 x TKV + 1 x TKAR pro m³
3. von 5001 - 25.000 m³: 0,9 x TKV + 1 x TKAR pro m³
A. Versorgung
Der Posten Versorgung umfasst die Versorgungsgebühren. Diese werden pro Zähler erhoben und gelten als Bezahlung des bereit gestellten Wassers und des daraus entstehenden Vorteils, unabhängig davon, ob Wasser verbraucht wird oder nicht. Die Gebühren werden für das volle laufende Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) erhoben, unabhängig von Ihrer Verbrauchsperiode. Sie belaufen sich auf 20 x TKV. Bei dem derzeit geltenden TKV in Höhe von 1,8622 €/m³ entspricht dies einer Gebühr von 37,2440 € (ohne MwSt.) für den Anteil an Wasserversorgung.
Bei dem Beispiel der Rechnung unten wird davon ausgegangen, dass der TKV am 13. Dezember 2006 erhöht wurde und die Gebühren 2006 bereits auf der vorherigen Rechnung erhoben wurden daher wird auf dieser Rechnung ein Ausgleich vorgenommen.
Anschließend werden die verschiedenen Verbrauchsstufen mit den unterschiedlichen anwendbaren Tarifen proportional nach der Verbrauchsperiode und den Tariferhöhungen übernommen.
Die ersten 30 m³ werden zu 0,5 TKV bewertet (Achtung : Am 13. Dezember gab es eine Tarifänderung, wie unten auf der Rechnung angegeben).
In dem Beispiel beträgt die Verbrauchsperiode 365 Tage.
Also werden 101 Tage (vom 3.09.06 bis zum 12.12.06) zum alten Tarif berechnet, d. h. 1,84 €/m³, und 264 Tage (vom 13.12.06 bis zum 02.09.07) zum neuen Tarif, nämlich 1,8622 €/m³.
Dieses Größenverhältnis muss nun auf 30 m³ in der ersten Verbrauchsstufe angewendet werden: 30 m³ x (101 Tage/365 Tage) = 8 m³ zu 0,9200 €/m³ (0,5 x 1,84 €/m³) und 30 m³ x (264 Tage/365 Tage) = 22 m³ zu 0,9311 €/m³ (0,5 x 1,8622 €/m³).
Dasselbe gilt für die 2. Verbrauchsstufe, für die noch 80 m³ zu berechnen sind (110 m³ - 30 m³).
B. Abwasserreinigung
Gebühren: 30 x TKAR (d. h. 0,7950 €/m³) = 23,85 € (ohne MwSt.).
Man berechnet die Kosten für die Abwasserentsorgung in den verschiedenen Verbrauchsstufen und, falls es eine Tarifänderung gab, proportional.
Achtung: die Kosten für die ersten 30 m³ Abwasserentsorgung wurden durch die Gebühr (30 x TKAR) erhoben. Diese 30 m³ werden in der ersten Verbrauchsstufe nicht mit aufgenommen.
C. Zwischensumme (ohne MwSt.)
Bevor auf dem gesamten Verbrauch die MwSt. berechnet wird, wird eine Zwischensumme ohne MwSt. errechnet. Von dieser werden die Beträge abgezogen, die während des Verbrauchsjahres in Rechnung gestellt wurden (unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht). Der Betrag, der im Posten Anzahlungen zum Abzug subtrahiert wird, wird ohne MwSt. wieder aufgenommen, da die berechnete Zwischensumme ebenfalls ohne MwSt. berechnet wurde. Die Berechnung der MwSt. erfolgt beim Posten E.
D. MwST
Es werden 6 % MwSt. auf den Gesamtbetrag ohne MwSt. berechnet.
Die Angabe der 6 % rechts von allen Beträgen der Rechnung ist also nur indikativ, sämtliche Beträge vor dem Posten E verstehen sich ohne MwSt.
E. Fällige Posten
Dieser Betrag bezieht sich auf unbezahlte Rechnungen, die unten auf dieser Rechnung unter der Überschrift Auszug aus den offenen Posten Ihres Kontos aufgenommen werden. Es handelt sich hier um eine Abschlagsrechnung, die im Verlauf des Jahres nicht bezahlt wurde. Diese wird also auf der Rechnung wieder mit aufgenommen. Dort könnten aber auch alte Rechnungen stehen.
Übersicht des berechneten Verbrauchs
Übersicht über Ihren jährlichen Verbrauch. Diese ermöglicht Ihnen, die Höhe Ihres Verbrauchs von Jahr zu Jahr zu vergleichen und so zu überprüfen, ob Ihre Anlage in Ordnung ist.
Wasserqualität
Informationen im Zusammenhang mit der Qualität des an Ihren Anschluss gelieferten Wassers. Unter anderem finden Sie dort die Werte der wichtigsten Parameter, die regelmäßig überprüft werden sowie zu Informationszwecken die maximalen Parameterwerte, die durch die Wasserverordnung festgelegt wurden, das Versorgungsgebiet (d. h. die Herkunft des gelieferten Wassers) und die Anzahl der durchgeführten Kontrollen.