RechtsgrundlageRechtsgrundlage und Aufgaben Die WWG ist eine juristische Person öffentlichen Rechts, die in Form einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung gegründet wurde. Die WWG wurde durch ein Dekret gegründet, das einstimmig durch das wallonische Parlament am 23. April 1986 verabschiedet wurde. Sie wurde das erste Mal durch das Dekret vom 7. März 2001 erneuert. Derzeit wird sie durch das Dekret vom 19. Juli 2006 geregelt, durch das das Buch II der Umweltverordnung und die darin enthaltene Wasserverordnung in Bezug auf die Wallonische Wassergesellschaft geändert wird. Sie umfasst insgesamt folgende staatliche Stellen: 200 Gemeinden, 12 Interkommunalen, die wallonischen Provinzen, die Wallonische Region und die öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung (Gesellschaft des öffentlichen Rechts, gegründet durch die Wallonische Region im Rahmen der integrierten Bewirtschaftung des gesamten Wasserkreislaufes). Das Dekret vom 19. Juli 2006 legt den Unternehmenszweck sowie die Aufgaben der WWG fest. Die Ziele der Wallonischen Wassergesellschaft sind: · Wassergewinnung; · Wasserversorgung durch Rohrleitungen; · Schutz der Wasserressourcen; · Durchführung aller Arbeiten in Bezug auf den Wasserkreislauf. Ihre Aufgaben in der öffentlichen Versorgungsleistung: A. Aufgaben, die ausschließlich auf dem Gebiet der Wallonischen Region ausgeführt werden: B. Aufgaben, die auch außerhalb des Gebietes der Wallonischen Region ausgeführt werden können: Herunterladen : |