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Schutz der Wasserfassung

Die Wallonische Wassergesellschaft ist darauf bedacht, die Wasserfassungen, aus denen die Bevölkerung versorgt wird, zu schützen.

Der optimale Schutz der Wasserfassungen erfordert, dass man die Anlagen, die ein potentielles Umweltrisiko in den Präventivzonen darstellen, kennt.

Die Wallonische Wassergesellschaft führt Umweltplanungen zur Reduzierung von Risiken der Verunreinigung der Wasserressourcen in der Nähe der Wasserentnahmestellen durch und errichtet Schutzareale gemäß den europäischen Richtlinien.

Was ist eine Präventivzone?

Je näher man an eine Wasserfassung heran kommt, umso größer ist die Auswirkung einer Verunreinigung. Daher hat die Gesetzgebung 4 konzentrische Zonen um die Wasserfassungen herum definiert, in denen Aktivitäten und Anlagen reglementiert sind.
· Der Wasserentnahmebereich (Zone I) wird durch die Linie eingegrenzt, die in 10 m Entfernung von den Außengrenzen der oberirdischen Anlagen liegt, die für die Wasserentnahme erforderlich sind. Er ist Eigentum des Wasserversorgungsbetriebs und dort sind nur Tätigkeiten in Verbindung mit der Wassergewinnung zugelassen.
· Die nahe gelegene Präventivzone (IIa) ist die Zone, in der eine Verunreinigung, die durch das Grundwasser transportiert wird, mindestens 24 Stunden benötigt, um die Wasserfassung zu erreichen.
· Die entfernt gelegene Präventivzone (IIb) ist die Zone, in der eine Verunreinigung zwischen 1 und 50 Tagen benötigen würde, um die Wasserfassung zu erreichen.
· Die Überwachungszone (III) entspricht in ihrer Gesamtheit dem Einzugsgebiet der Wasserfassung. Für sie gelten normalerweise keine besonderen Vorschriften.

Quellschutz

Wallonische Wassergesellschaft : 087/87.87.88
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