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Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgung wurden durch die Wallonische Region neu festgelegt.

Bezüglich der allgemeinen Bedingungen für die öffentliche Wasserversorgung in den Wallonie und der Rechnungsstellung gelten folgende Vorschriften:

· Artikel D.194 - D.209,D.228 - D.233 und 417 - 419 des Dekrets vom 27. Mai 2004 zum Buch II der Umweltverordnung, das die Wasserverordnung bildet;

· Artikel R.270 bis 1 - 18 des Beschlusses vom 3. März 2005 bezüglich der Wasserverordnung.

Bezüglich der technischen Bedingungen sieht der Artikel D.204 des Dekrets vor, dass „die Regierung die technischen Vorschriften festlegt, die die Schutzbestimmungen für die Anlagen gewährleisten“. In Erwartung dieser Verordnung bleiben die Bestimmungen der WWG hinsichtlich privater Inneninstallationen weiterhin gültig.

Konsultieren Sie auch :


Wallonische Wassergesellschaft : 087/87.87.88
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